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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Reisen der Firma SoloMoments GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht gemacht wurden.

1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt bereits eine Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Er bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Papierbestätigung nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat (Vertrag in gleichzeitiger Anwesenheit oder außerhalb von Geschäftsräumen). Dies entfällt, wenn die Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.7 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das der Veranstalter zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter auf das neue Angebot hinweist, seine Informationspflichten erfüllt und der Kunde binnen der Bindungsfrist annimmt (ausdrücklich, durch Anzahlung oder Restzahlung).

1.8 Bei allen oben genannten Buchungsarten besteht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB im Fernabsatz kein Widerrufsrecht für Pauschalreiseverträge. Ein Rücktritt oder eine Kündigung ist jedoch gemäß Ziffer 5 möglich.

2. Bezahlung
2.1 Zahlungen vor Reiseende dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und der Sicherungsschein mit Kontaktdaten des Absicherers klar übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird bei Aushändigung des Scheins eine Anzahlung von 25 % fällig. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn zu leisten, sofern der Sicherungsschein vorliegt und die Reise nicht mehr aus Ziffer 8 genanntem Grund abgesagt werden kann.

2.2 Leistet der Kunde An- oder Restzahlung nicht fristgemäß, obwohl der Veranstalter leistungsbereit ist, seine Informationspflichten erfüllt sind und kein Zurückbehaltungsrecht besteht, kann der Veranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung zurücktreten und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2–5.5 berechnen.

3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamteindruck der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2 Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderten Leistungen Mängel aufweisen. Führt die Ersatzleistung zu Kostenersparnis, erstattet der Veranstalter die Differenz (§ 651m Abs. 2 BGB).

3.3 Der Veranstalter informiert den Kunden über Änderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger in klarer, verständlicher und hervorgehobener Form.

3.4 Bei erheblichen Änderungen oder Abweichungen kann der Kunde binnen angemessener Frist annehmen, kostenfrei zurücktreten oder eine gleichwertige Reise ohne Mehrpreis verlangen, wenn der Veranstalter ein Angebot vorlegt. Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Reaktion, gilt die Änderung als angenommen.

4. Preiserhöhung
   4.1 Der Veranstalter kann bei erhöhten Beförderungskosten (z. B. Treibstoff) oder Abgaben (Hafen-/Flughafengebühren) den Reisepreis nach folgender Berechnung anpassen:
   4.1.1 Sitzplatzbezogene Erhöhung: Erhöhungsbetrag je Platz.
   4.1.2 Sonstige Erhöhungen: Gesamtkostenüberschuss geteilt durch Sitzplatzanzahl; anteiliger Betrag je Platz.
   4.2 Erhöht sich der Preis, informiert der Veranstalter unverzüglich und spätestens 21 Tage vor Reisebeginn; später sind Preiserhöhungen unzulässig. Übersteigt die Erhöhung 8 % oder handelt es sich um eine erhebliche Leistungsänderung, kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder eine gleichwertige Reise ohne Mehrpreis verlangen. Erstattungen bzw. Senkungen gibt der Veranstalter nach § 651f Abs. 4 BGB weiter, abzüglich nachgewiesener Verwaltungskosten.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten; die Erklärung empfiehlt sich schriftlich auf dauerhaften Datenträger.

5.2 Rücktritt oder Nichtantritt rechtfertigt Entschädigung nach pauschal gestaffelten Sätzen (vgl. unten), abzüglich ersparter Aufwendungen. Außergewöhnliche Umstände (z. B. höhere Gewalt) entfallen.

5.3 Höhe der Pauschale (vom Reisepreis):
– bis 90 Tage vor Antritt: 20 %
– 89–60 Tage: 30 %
– 59–45 Tage: 40 %
– 44–30 Tage: 50 %
– 29–14 Tage: 60 %
– 13 Tage bis Anreisetag: 90 %

5.4 Der Kunde kann nachweisen, dass geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

5.5 Der Veranstalter kann abweichend höhere, konkret berechnete Entschädigungen fordern, muss diese aber begründen und belegen.

5.6 Rückerstattung des Reisepreises erfolgt unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Rücktrittserklärung.

5.7 Dritte können in Rechte und Pflichten eintreten, wenn Erklärung spätestens 7 Tage vor Reisebeginn beim Veranstalter eingeht; Mehrkosten sind vom Dritten zu tragen.

5.8 Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
  Nimmt der Kunde einzelne, ordnungsgemäß angebotene Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung, es sei denn, gesetzliche Bestimmungen räumen diesen ein. Der Veranstalter bemüht sich um Erstattung ersparter Aufwendungen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Der Veranstalter kann zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und bis zum genannten Datum keine Zusagen eingehen.

7.2 Rücktrittserklärung spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Rücktritt, erstattet.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1 Bei nachhaltiger Störung trotz Abmahnung oder schwerwiegender Vertragsverletzung kann der Veranstalter fristlos kündigen; der Kunde haftet für den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen.

8.2 Kündigung kann z. B. erfolgen, wenn ein Teilnehmer irreführend als Single angemeldet wurde.

9. Obliegenheiten des Kunden
9.1 Mängelanzeige: Reisemängel sind unverzüglich der Reiseleitung oder dem Veranstalter anzuzeigen, andernfalls gehen Minderungs- und Schadensersatzansprüche verloren, es sei denn, die Anzeige wäre aussichtslos oder unzumutbar.

9.2 Fristsetzung vor Kündigung: Bei Mängeln, die eine Kündigung rechtfertigen, muss eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden, außer Abhilfe ist unmöglich oder verweigert.

9.3 Beistandspflicht: Der Veranstalter gewährleistet im Notfall Hilfe, z. B. Informationen zu Gesundheitsdiensten, Behörden und Fernkommunikation (§ 651q BGB).

9.4 Gepäck: Bei Flugreisen ist eine Schadensanzeige (P.I.R.) unverzüglich zu erstatten; bei Verlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen.

9.5 Reiseunterlagen: Der Kunde informiert den Veranstalter, wenn fehlende Reiseunterlagen nicht spätestens 7 Tage vor Reisebeginn vorliegen.

10. Beschränkung der Haftung
10.1 Für Sach- und Vermögensschäden (keine Körperschäden) haftet der Veranstalter höchstens dreifach des Reisepreises, es sei denn, Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.2 Keine Haftung für vermittelte Fremdleistungen (z. B. Ausflüge), wenn als solche gekennzeichnet; ausgenommen Beförderung und Unterkunft sowie Hinweise, Aufklärung oder Organisationspflichten.

10.3 Keine Haftung für Extra-Leistungen, die vor Ort individuell gebucht werden (z. B. Sportkurse, Ausflüge, Mietwagen).

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung und Verbraucherstreitbeilegung
    11.1 Ansprüche sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen; schriftliche Empfehlung.
    11.2 Verjährung nach § 651j BGB: zwei Jahre ab dem Ende der Reise.
    11.3 Der Veranstalter nimmt nicht an freiwilliger Streitbeilegung teil; bei elektronischer Buchung weist er auf die EU-Streitbeilegungsplattform [http://ec.europa.eu/consumers/odr/](http://ec.europa.eu/consumers/odr/) hin.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der Veranstalter informiert über das ausführende Luftfahrtunternehmen bei Buchung; Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    13.1 Der Veranstalter unterrichtet vor Vertragsschluss über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften und Fristen.
    13.2 Der Kunde ist verantwortlich für Beschaffung und Mitführen aller Dokumente und Impfungen; Nachteile daraus trägt der Kunde, es sei denn, der Veranstalter hat schuldhaft falsch informiert.
    13.3 Keine Haftung für Visaerteilung durch diplomatische Vertretungen, es sei denn, der Veranstalter verletzt eigene Pflichten schuldhaft.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand
    14.1 Es gilt deutsches Recht.
    14.2 Klagen des Kunden gegen den Veranstalter sind am Sitz des Veranstalters möglich.
    14.3 Klagen des Veranstalters gegen den Kunden richten sich nach dessen Wohnsitz; bei Kaufleuten oder unbekanntem Wohnsitz gilt der Sitz des Veranstalters.
    14.4 Unwirksame Bestimmungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen; sie werden durch dem ursprünglichen Willen entsprechende Klauseln ersetzt.

Hinweis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB wurden von einem fachkundigen Rechtsanwalt geprüft und entsprechen dem aktuellen rechtlichen Stand mit Stand Mai 2025.

Bei Fragen zu den AGB wenden Sie sich bitte per E-Mail an: info@jumbmedia.com

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